Ihre Experten für Grundstücksbewertung und Grundstückwertermittlung

In gefragten Immobilienmärkten bringen falsche Entscheidungen – z. B. im Rahmen des An- und Verkaufs von Grundstücken – oft gravierende finanzielle Folgen mit sich. Der Beratung durch einen Immobiliensachverständigen kommt entsprechend eine große Bedeutung zu. Deshalb ist insbesondere bei Käufen und Verkäufen eine professionelle Grundstücksbewertung empfehlenswert. Gerne übernimmt BlueHill das für Sie.

Den Verkehrswert Ihres Grundstücks ermitteln

Der Verkehrswert eines Grundstücks hängt von zahlreichen Faktoren wie der Lage, der Größe, dem Zuschnitt, der Bebaubarkeit und den Nutzungsmöglichkeiten ab. Im Rahmen einer Grundstücksveräußerung, eines Grundstückserwerbs sowie sämtlicher sonstiger Anlässe erstellt BlueHill ein unabhängiges und neutrales Wertgutachten. Lassen Sie uns Ihr Grundstück bewerten und den Grundstückspreis ermitteln. Zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

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Bewertung durch zertifizierte Gutachter (u.a. staatliche Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024)

Expertise in verschiedensten Nutzungsarten (Wohn- und Gewerbeimmobilien)

Fundierte Kenntnisse des lokalen Immobilienmarktes

Individuelle, neutrale und persönliche Beratung im Rahmen der Wertermittlung

Unsere Expertise der Grundstücksbewertung

Unser Team ist auf die Bewertung von einzelnen Immobilien sowie Immobilienportfolios unterschiedlichster Nutzungsarten (z. B. Wohnen, Büro, Einzelhandel, Hotel, Logistik, Light Industrial und Spezialimmobilien) spezialisiert. In diesem Zusammenhang bieten wir Wertermittlungen für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Erbbaurechte und sonstige Rechte/Belastungen an. Unsere Wertermittlung stützt sich auf die anerkannten Regeln der deutschen Wertermittlungslehre und -methoden (gem. § 194 BauGB / ImmoWertV). Daneben sind bei Bedarf auch Bewertungen nach internationalen Wertermittlungsmethoden wie z. B. Discounted-Cashflow-Verfahren, Investment- Methode möglich.

Unser Know-how

Dabei bilden sorgfältige und umfassende Marktrecherche, ein fundiertes Marktverständnis sowie immobilienspezifisches Know-how die Basis unserer Wertermittlungen. Die gutachterliche Expertise in unserem Unternehmen konnte nicht zuletzt durch Mitgliedschaften in Verbänden mit hohen Eintrittsbarrieren – z.B. „Royal Institution of Chartered Surveyors“ oder „Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger“ – sowie durch erlangte Personenzertifizierungen nach DIN EN ISO/IEC 17024 nachgewiesen werden.

Ortsbegehung durch Sachverständigen, vollumfängliche Wertermittlung nach ImmoWertV (gerichtsfest), Umfang ca. 30 – 50 Seiten, Honorar nach BVS Richtlinie

Ortsbegehung durch Sachverständigen, Wertermittlung der Immobilie mit reduzierter Ausarbeitung, Honorar anteilig (ca. 50% – 60%) bezogen auf die Empfehlung gemäß BVS Richtlinie.

Wertermittlung eines Immobilienportfolios, Umfang abhängig von der Größe des Portfolios (Einzelgutachten oder Portfoliogutachten), Honorar individuell.

Verfahren zur Ermittlung des Grundstückswerts

Einbeziehung des Bodenrichtwertes

Der Wert eines Grundstücks lässt sich mit verschiedenen Methoden ermitteln. Nach § 16 ImmoWertV ist der Bodenwert vorrangig im Vergleichswertverfahren zu ermitteln. Bei der Bodenwertermittlung können neben oder an Stelle von Vergleichspreisen geeignete Bodenrichtwerte verwendet werden (§ 16 Absatz 1 Satz 2 ImmoWertV).

Bodenrichtwerte geben gem. § 196 Baugesetzbuch (BauGB) den durchschnittlichen Lagewert des Bodens wieder. Die Ermittlung der Bodenrichtwerte erfolgt durch Zusammenfassung ähnlicher Grundstücke zu Bodenrichtwertzonen. Sie werden alle zwei Jahre ermittelt und in Bodenrichtwertkarten veröffentlicht.

Bodenrichtwert passend zu den Grundstücksmerkmalen

Die Heranziehung von Bodenrichtwerten ist dann sachgerecht, wenn die Grundstücksmerkmale des zugrunde gelegten Bodenrichtwertgrundstücks mit den Grundstücksmerkmalen des Wertermittlungsobjektes hinreichend übereinstimmen. Zur Berücksichtigung wertbeeinflussender Unterschiede zwischen den Grundstücksmerkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks und des Wertermittlungsobjekts ist auf sachgerechte Art und Weise auf geeignete Umrechnungskoeffizienten abzustellen. Sofern sich die allgemeinen Wertverhältnisse zwischen Stichtag der Bodenrichtwerte und Wertermittlungsstichtag als abweichend darstellen, sind geeignete Indexreihen heranzuziehen.

Stehen weder eine ausreichende Anzahl von Vergleichspreisen noch geeignete Bodenrichtwert zur Verfügung, kann der Bodenwert auch mit Hilfe deduktiver Verfahren oder in anderer geeigneter und nachvollziehbarer Weise ermittelt werden. Bei der Wahl des herangezogenen Verfahrens sind die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bestehenden Gepflogenheiten und die sonstigen Umstände des Einzelfalls, insbesondere die zur Verfügung stehenden Daten, zu berücksichtigen. Holen Sie sich unsere Expertenmeinung ein.

So funktioniert die Grundstücksbewertung bei BlueHill

Die Grundstücksbewertung bei BlueHill erfolgt einfach in drei unkomplizierten Schritten:

Schritt 1 – Grundstücksinformationen und Unterlagen

Lassen Sie uns nach Beauftragung alle wichtigen Informationen zu Ihrem Grundstück zukommen. Hierzu gehören unter anderem Grundbuchauszug, Liegenschaftskarte, Informationen zu Baulasten und Altlasten, Informationen zur erschließungsbeitragsrechtlichen Situation, ggf. vorhandene Bodengutachten, Auskunft zur bauplanungsrechtlichen Situation sowie sonstige ggf. relevante Unterlagen. Sollten die entsprechenden Unterlagen nicht bzw. nicht in einer aktuellen Form vorliegen, so können diese auch seitens BlueHill, unter Bereitstellung einer entsprechenden Vollmacht, eingeholt werden.

Schritt 2 – Vereinbaren Sie einen Termin zur Besichtigung

Vereinbaren Sie einen Termin mit einem unserer Sachverständigen. Eine Besichtigung des Grundstückes ist in der Regel zeitnahe möglich.

Schritt 3 – Erfahren Sie den Marktwert Ihres Grundstücks

Unsere Gutachter erstellen das Kurz- oder Verkehrswertgutachten kurzfristig nach Besichtigung und Erhalt aller notwendigen Unterlagen.

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